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   OVG Bremen, 17.10.2002 - 1 B 321/02   

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OVG Bremen, 17.10.2002 - 1 B 321/02 (https://dejure.org/2002,82981)
OVG Bremen, Entscheidung vom 17.10.2002 - 1 B 321/02 (https://dejure.org/2002,82981)
OVG Bremen, Entscheidung vom 17. Oktober 2002 - 1 B 321/02 (https://dejure.org/2002,82981)
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Volltextveröffentlichung

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    BauGB § 31 Abs 2; BauNVO § 23 Abs 3
    Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von nicht überbaubarer Grundstücksfläche; Nachbarschutz - Befreiung; nicht überbaubare Fläche; Nachbarschutz; Gebot der Rücksichtnahme

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus OVG Bremen, 17.10.2002 - 1 B 321/02
    Das bauplanungsrechtliche Schutzniveau kann im Einzelfall über das bauordnungsrechtliche hinausgehen (vgl. BVerwG, B. v. 11.01.1999 - 4 B 128/98 - NVwZ 99, S. 879; OVG Bremen, B. v. 15.03.2001 - 1 B 89/01).
  • OVG Bremen, 04.05.2001 - 1 A 436/00

    Anspruch des Nachbarn auf Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde - Anspruch auf

    Auszug aus OVG Bremen, 17.10.2002 - 1 B 321/02
    Ob Festsetzungen eines Bebauungsplans über die nicht überbaubaren Grundstücksflächen (§ 23 BauNVO) allein öffentlichen Interessen dienen oder auch darauf gerichtet sind, die Nachbarn zu schützen, hängt von dem Willen der Gemeinde als Satzungsgeber ab (st. Rspr., vgl. OVG Bremen, U. v. 04.05.2001 - 1 A 436/00 - NordÖR 2001, S. 354).
  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus OVG Bremen, 17.10.2002 - 1 B 321/02
    Dabei ist zu berücksichtigten, dass ein Nachbar, der sich auf den Bebauungsplan berufen kann, bei der Interessenabwägung grundsätzlich einen gewissen Vorrang hat (BVerwG, U. v. 06.10.1989 - 4 C 14/87 - BVerwGE 82, S. 343).
  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung;

    Auszug aus OVG Bremen, 17.10.2002 - 1 B 321/02
    Rechtlicher Anknüpfungspunkt ist das in § 31 Abs. 2 BauGB genannte Kriterium der angemessenen Würdigung nachbarlicher Belange (st. Rspr., vgl. BVerwG, B. v. 08.07.1998 - 4 B 64/98 - NVwZ-RR 1999, S. 8).
  • BVerwG, 09.08.2001 - 1 B 89.01

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus OVG Bremen, 17.10.2002 - 1 B 321/02
    Das bauplanungsrechtliche Schutzniveau kann im Einzelfall über das bauordnungsrechtliche hinausgehen (vgl. BVerwG, B. v. 11.01.1999 - 4 B 128/98 - NVwZ 99, S. 879; OVG Bremen, B. v. 15.03.2001 - 1 B 89/01).
  • OVG Bremen, 24.01.2006 - 1 B 388/05

    Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von Baugrenze; Nachbarschutz - Baugrenze;

    Zu berücksichtigen sind die realen Beeinträchtigungen, die von dem Vorhaben ausgehen, darüber hinaus die Zumutbarkeit dieser Beeinträchtigungen (BVerwG, B. v. 23.06.1995 - 4 B 52/95 -, a.a.O.; OVG Bremen, B. v. 17.10.2002 - 1 B 321/02).
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